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Zeugnisse während der fachtheoretischen Ausbildung an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - werden als Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse (Anlage 5) sowie als Abgangszeugnisse (Anlage 6) ausgestellt. Sie sind der urkundliche Nachweis über den Schulbesuch und die Leistungen.
Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Fachstufe I und der Fachstufe II wird jeweils ein Halbjahreszeugnis und am Ende der Fachstufe I ein Jahreszeugnis erteilt.
Ein Abgangszeugnis wird bei Schulwechsel aus persönlichen Gründen oder bei Verlassen der Schule ohne Abschluss der fachtheoretischen Ausbildung erteilt.
Die Zeugnisse werden als Einzelzeugnisse ausgestellt. Sie tragen das Datum des Ausgabetags und sind von der Schulleiterin oder dem Schulleiter und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu unterzeichnen. Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse können auch von der jeweiligen Abteilungsleiterin oder dem jeweiligen Abteilungsleiter im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters unterzeichnet werden. Abgangszeugnisse sind mit dem Siegel der Schule, bei Schulen in freier Trägerschaft mit deren Stempel, zu versehen.