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Die zweijährige fachtheoretische Ausbildung in der Fachstufe I und in der Fachstufe II an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - umfasst einen Pflichtbereich mit einem fachrichtungsübergreifenden und einem fachrichtungsbezogenen Lernbereich, einen Wahlpflichtbereich mit einem fachrichtungsbezogenen Lernbereich und einen unterstützenden Lernbereich. Der Unterricht im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich erfolgt gemäß den Standards der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 in der Fassung vom 9. März 2001, in der jeweils geltenden Fassung). Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich des Wahlpflichtbereichs werden im Fach Kompetenzorientierte Vertiefung in den Querschnittsaufgaben (KVQ) Themen aus einem Arbeitsfeld und/oder Themenbereich nach § 2 exemplarisch erweitert oder vertieft. Der unterstützende Lernbereich dient der individuellen Förderung, der Lernbegleitung sowie der Begleitung der berufspraktischen Ausbildung. Die einzelnen Unterrichtsfächer des fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Lernbereichs des Pflichtbereich, des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs im Pflichtbereich, des unterstützenden Lernbereichs und ihr Stundenumfang ergeben sich aus der Stundentafel in Anlage 2.
Das Aufsteigen von der Fachstufe I in die Fachstufe II erfolgt durch Versetzung.