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In der berufspraktischen Ausbildung hat die Schülerin oder der Schüler als Leistungsnachweise eine schriftliche Situationsanalyse und eine schriftliche Reflexion anzufertigen. Wurde die Ausbildung gemäß § 73 Absatz 3 verkürzt, werden die Leistungsnachweise gemäß Satz 1 durch einen Erfahrungsbericht ersetzt.
Die Schülerin oder der Schüler wird für jedes Blockpraktikum, das sich zeitlich zusammenhängend über mehrere Wochen erstreckt, von der Fachkraft der Praxiseinrichtung schriftlich beurteilt. Auf der Grundlage dieser Beurteilung und der eigenen Bewertung erteilt die fachlich begleitende Lehrkraft im Benehmen mit der Fachkraft der Praxiseinrichtung für jedes Blockpraktikum eine Jahresnote.
Während der praktischen Ausbildung schätzt die Fachkraft der jeweiligen Praxiseinrichtung schriftlich die Leistungen der Schülerin oder des Schülers ein. Auf…
§ 64 wird wie folgt gefasst: „§ 64 Leistungsnachweise während der praktischen Ausbildung Während der praktischen Ausbildung ist als schriftliche Leistung…
Im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule nach § 7a werden in den Fächern Halbjahres- und Jahresnoten gebildet. Die Zeugnisnote fasst die…
Die Schülerinnen und Schüler haben in einem wöchentlichen Kurzbericht ihre Anwesenheit in der Praktikumseinrichtung und ihre dort ausgeübten Tätigkeiten…
Am Ende des Fachpraktikums in der Fachstufe I als auch in der Fachstufe II wird von der Praxiseinrichtung eine schriftliche Stellungnahme über die praktischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.