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Die Vornote für die berufspraktische Ausbildung wird aus den Noten der Leistungsnachweise gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 und den Jahresnoten gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 gebildet, wobei die Jahresnoten zweifach gewichtet werden. War ein Erfahrungsbericht anzufertigen, wird die Vornote aus der Note für den Erfahrungsbericht und den zweifach gewichteten Jahresnoten für die Blockpraktika gebildet.
Die Vornote für die praktische Ausbildung wird aus den Einschätzungen und Leistungsnachweisen gemäß § 12 Absatz 5 gebildet. Dabei geht jeder während der…
Die Vornote für die praktische Ausbildung wird aus den Einschätzungen und Leistungsnachweisen gemäß § 12 Absatz 5 gebildet. Dabei geht jeder während der…
Die Vornote der praktischen Ausbildung wird bei der Bildung der Note für den praktischen Teil der Prüfung mit einem Anteil von 25 Prozent berücksichtigt. Die…
Am Ende der praktischen Ausbildung legt die Ausbildungsbehörde eine Vornote über die gesamte praktische Ausbildung fest. Dafür wird aus den Teilnoten für die…
Die Vornote für den schriftlichen Teil der Prüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der jeweils in den Jahreszeugnissen ausgewiesenen Note für die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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