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Der Prüfungsausschuss setzt für jedes Prüfungslernfeld und für jede Komplexprüfung die Prüfungsnoten und nach Beendigung der Abschlussprüfung die Zeugnisnoten fest. Bei der Festsetzung der Zeugnisnoten werden nur ganze Noten vergeben.
In Lernfeldern, die nicht Gegenstand der Abschlussprüfung waren, ist die Vornote gemäß § 27 Absatz 2 die Zeugnisnote.
In den Prüfungslernfeldern ist die Zeugnisnote das arithmetische Mittel aus der Vornote gemäß § 27 Absatz 2 und der Prüfungsnote. Wurde eine Komplexprüfung durchgeführt, ist abweichend von Satz 1 die Zeugnisnote das arithmetische Mittel aus der Vornote gemäß § 27 Absatz 3 und der Prüfungsnote für die Komplexprüfung. Ist die erste Nachkommastelle des arithmetischen Mittels mit der Ziffer 5 besetzt, wird abgerundet, wenn die Prüfungsnote die bessere Note ist. Wurde eine zusätzliche mündliche Prüfung gemäß § 32 durchgeführt, gilt Satz 3 entsprechend, wenn die Note der zusätzlichen mündlichen Prüfung besser ist als die Prüfungsnote.
Im Fachbereich Sozialwesen ist die Zeugnisnote für die berufspraktische Ausbildung das arithmetische Mittel aus der Vornote gemäß § 61 und der Prüfungsnote gemäß § 63 Absatz 5. Ist die erste Nachkommastelle des arithmetischen Mittels mit der Ziffer 5 besetzt, wird abgerundet, wenn die Prüfungsnote die bessere Note ist.
Für das Lernfeld „Facharbeit erstellen“ ist die Note gemäß § 13 Absatz 5 die Zeugnisnote.
Bei einer Unterrichtsbefreiung gemäß § 19 Absatz 2 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden die entsprechenden Zeugnisnoten aus dem Zeugnis über die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife übernommen und im Zeugnis entsprechend gekennzeichnet.
In den Prüfungslernfeldern wird die Zeugnisnote als arithmetisches Mittel aus der Vornote gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfungsnote gebildet. Ist die…
In den Lernfeldern, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, ist die Zeugnisnote das arithmetische Mittel aus der Vornote gemäß § 42a Absatz 2 und der…
In den Prüfungslernfeldern ist die Zeugnisnote das arithmetische Mittel aus der Vornote gemäß § 45 Absatz 1 und der Prüfungsnote. Wurde die Prüfung als…
In Fächern, die nicht Gegenstand der schriftlichen oder praktischen Prüfung waren, entspricht die Zeugnisnote der Vornote.
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Die Zeugnisnote für die praktische Ausbildung setzt sich aus der Vornote für die praktische Ausbildung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.