§ 34 G Artikel 29 Abs. 6
Inhalt der Eintragung
Die Eintragung muß enthalten
1.
Vor- und Familiennamen,
2.
Geburtsdatum,
3.
Wohnort und Wohnung,
4.
die Unterschrift.
Die Eintragung muß enthalten
Vor- und Familiennamen,
Geburtsdatum,
Wohnort und Wohnung,
die Unterschrift.