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Der Abschnitt zu den in Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe f genannten Verwaltungs- und Koordinierungssystemen umfasst Folgendes:
Angabe aller Verwaltungseinrichtungen gemäß Titel II Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der nationalen Verwaltungsbehörde und gegebenenfalls der regionalen Verwaltungsbehörden;
Angabe und Rolle von in Artikel 123 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung genannten zwischengeschalteten Stellen;
Angaben zu den Kontrollsystemen und Sanktionen gemäß Titel IV der Verordnung (EU) 2021/2116, einschließlich:
integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem gemäß Titel IV Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2116,
Kontroll- und Sanktionssystem für die Konditionalität gemäß Titel IV Kapitel IV und V der Verordnung (EU) 2021/2116,
für die Kontrollen zuständigen Kontrolleinrichtungen;
eine Übersicht zur Struktur für Überwachung und Berichterstattung.
Beitrag zur besseren Umsetzung der GAP-Strategiepläne;
einschlägige Informationen im Zusammenhang mit der Leistung des GAP-Strategieplans, die das nationale GAP-Netz bereitstellt;
dem Begleitausschuss die erforderlichen Informationen und Unterlagen übermittelt werden, die es ihm ermöglichen, die Durchführung des GAP-Strategieplans unter…
Um das unverzügliche Anlaufen und die wirksame Umsetzung der GAP-Strategiepläne sicherzustellen, sollte sich die Unterstützung aus dem EGFL und dem ELER auf das…
ein betreffender Mitgliedstaat den GAP-Strategieplan gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/2115 umsetzt;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.