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Zur Wahrung der finanziellen Interessen der Europäischen Union wird ein Verwaltungs- und Kontrollsystem eingerichtet.
Das Verwaltungs- und Kontrollsystem beinhaltet insbesondere ein Kontroll- und Sanktionssystem.
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Unionsregelung wird zum Zwecke der Einhaltung und der Durchführung der Verpflichtungen nach § 3 Absatz…
ein Kontroll- und Sanktionssystem;
Das Kontrollsystem umfasst Verwaltungskontrollen aller Sammelanträge sowie ergänzende Kontrollen im Rahmen des Flächenmonitoringsystems.
ein Kontroll- und Sanktionssystem.
Das Kontrollsystem umfasst Verwaltungskontrollen aller Förder-, Beihilfe- oder Zahlungsanträge sowie stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen.
Die Verwaltungskontrollen sind zu ergänzen durch
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.