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Gegenstand des Kontrollsystems sind die im Förder-, Beihilfe- oder Zahlungsantrag zu machenden Angaben. Die Bewilligungsstelle kontrolliert, ob alle Angaben sachlich zutreffend und vollständig sowie alle Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen eingehalten sind.
Das Kontrollsystem umfasst Verwaltungskontrollen aller Förder-, Beihilfe- oder Zahlungsanträge sowie stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen.
Zu jeder Vor-Ort-Kontrolle wird ein Kontrollbericht erstellt.
Gegenstand des Kontrollsystems sind die im Sammelantrag zu machenden Angaben. Die zuständige Behörde kontrolliert, ob alle Angaben sachlich zutreffend und…
Die zuständige Kontrollbehörde erstellt einen Kontrollbericht für jede im Rahmen dieses Abschnitts durchgeführte Kontrolle vor Ort.
Das Verwaltungs- und Kontrollsystem beinhaltet insbesondere ein Kontroll- und Sanktionssystem.
Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen sind die Fördervoraussetzungen, Auflagen und Verpflichtungen zu prüfen, sofern diese zum Zeitpunkt der Kontrolle überprüfbar…
Die Anträge müssen alle zur Feststellung der Förderfähigkeit und zur Kontrolle erforderlichen Angaben enthalten.
Alle Anträge und andere Erklärungen, die von einer begünstigten Person gegenüber der Bewilligungsstelle abgegeben werden, unterliegen einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.