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Abzüge sind für die jeweilige Zahlung in folgender Reihenfolge anzuwenden:
abgelehnter Betrag gemäß § 7 des GAP-Fördergesetzes NRW,
der abgelehnte Betrag nach § 7 des GAP-Fördergesetzes NRW und Sanktionen nach § 8 des GAP-Fördergesetzes NRW in Verbindung mit § 23,
Im Fall eines Verstoßes gegen Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und Auflagen werden Sanktionen nach § 8 des GAP-Fördergesetzes NRW unter Berücksichtigung…
in Bezug auf die verspätete Einreichung des Zahlungsantrages § 46 Absatz 1 und 3 der GAPInVeKoS-Verordnung, wobei die Frist nach § 46 Absatz 1 der…
Im Fall eines Verstoßes nach § 7 Absatz 1 werden Sanktionen angewandt. Sanktionen bestehen in einer Kürzung der Förderung. Darüber hinaus können sie in der…
Die Mitteilung und der Nachweis eines Falls höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände richtet sich nach § 10 Absatz 3 des GAP-Fördergesetzes NRW.
für die ergänzende Förderung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.