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Abzüge sind für die jeweilige Zahlung für eine flächen- oder tierbezogene Fördermaßnahme in folgender Reihenfolge anzuwenden:
die Übererklärungssanktion bei flächenbezogenen Fördermaßnahmen nach § 22 Nummer 2,
der abgelehnte Betrag nach § 7 des GAP-Fördergesetzes NRW und Sanktionen nach § 8 des GAP-Fördergesetzes NRW in Verbindung mit § 23,
die Fristsanktion nach § 22 Nummer 3,
die Nichtanmeldungssanktion nach § 22 Nummer 1.
Sanktionen wegen Verstößen gegen Regelungen der Konditionalität oder der sozialen Konditionalität nach Kapitel 4 Abschnitt 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes…
Abzüge sind für die jeweilige Zahlung in folgender Reihenfolge anzuwenden:
zur Anwendung, zur Berechnung, zur Umsetzung und näheren Regelung sowie zur Reihenfolge der Anwendung der Sanktionen nach § 8 und
Im Fall eines Verstoßes gegen Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und Auflagen werden Sanktionen nach § 8 des GAP-Fördergesetzes NRW unter Berücksichtigung…
Im Fall eines Verstoßes nach § 7 Absatz 1 werden Sanktionen angewandt. Sanktionen bestehen in einer Kürzung der Förderung. Darüber hinaus können sie in der…
Für Erstattungsansprüche gelten § 171 Absatz 1 und § 230 Absatz 1 der Abgabenordnung entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.