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Nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten erhalten die Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 1,85 Stundenlöhnen je Urlaubstag. Bei Teilzeitbeschäftigten vermindert sich der Anspruch im Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. Bemessungsgrundlage ist der bei Urlaubsantritt geltende Stundenlohn der jeweiligen Lohngruppe. Das zusätzliche Urlaubsgeld ist zusammen mit dem Urlaubslohn auszuzahlen.