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Die Personalräte und der Hauptpersonalrat der Gemeinschaftsschulen werden bis spätestens zum Ende des nächsten regulären Wahlzeitraums gemäß § 23 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes[3] nach Errichtung der Gemeinschaftsschulen erstmals gewählt.
Bis zur Konstituierung der nach Satz 1 zu wählenden Personalräte der Gemeinschaftsschulen nimmt deren Aufgaben der bisher für die jeweilige Erweiterte Realschule beziehungsweise jeweilige Gesamtschule zuständige Personalrat als Übergangspersonalrat wahr.
Bis zur Konstituierung des Hauptpersonalrats der Gemeinschaftsschulen nimmt dessen Aufgaben ein Übergangspersonalrat wahr. Er setzt sich zusammen aus den Hauptpersonalräten der Erweiterten Realschulen und der Gesamtschulen. Der Übergangspersonalrat berät und beschließt in allen Angelegenheiten gemeinsam. Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Erweiterten Realschulen beruft die Mitglieder unter Übersendung der Tagesordnung zur ersten Sitzung ein und leitet diese, bis der Übergangspersonalrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter zur Wahl des Vorstandes bestellt hat. Die am 31. Juli 2012 bestehenden Dienstvereinbarungen für die auslaufenden Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen gelten bis zu einer Neuregelung für die Gemeinschaftsschulen fort, längstens aber für die Dauer von 18 Monaten.