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Nach Errichtung der Gemeinschaftsschulen zum 1. August 2012 wird bis spätestens zum 31. Mai 2013 eine gemeinsame Frauenbeauftragte für die öffentlichen Gemeinschaftsschulen, Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen gewählt. Mit dem Beginn der Amtszeit der gemeinsamen Frauenbeauftragten enden die Amtszeiten der für die Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen gewählten Frauenbeauftragten. Bis zu diesem Zeitpunkt nehmen diese jeweils auch die Aufgaben bezüglich der an den gleichen Schulstandorten befindlichen Gemeinschaftsschulen wahr.