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Jede Landeszentrale Vergleichsarbeit wird von der Fachlehrkraft der Klasse oder des Kurses beurteilt. Wird die erbrachte Leistung als nicht ausreichend bewertet, so wird die Landeszentrale Vergleichsarbeit von einer von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bestimmten weiteren Fachlehrkraft beurteilt.
Weichen die Noten der beiden Korrektorinnen und Korrektoren voneinander ab, so setzt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit ihnen die Note für die Landeszentrale Vergleichsarbeit fest; sie oder er kann vor ihrer oder seiner Entscheidung weitere Fachlehrkräfte hinzuziehen.
Die Note und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Landeszentralen Vergleichsarbeit eingetragen. Erstkorrektorin oder Erstkorrektor und gegebenenfalls Zweitkorrektorin oder Zweitkorrektor bestätigen durch ihre Unterschrift die Beurteilung und die Note der Landeszentralen Vergleichsarbeit, im Falle des Absatzes 2 bestätigt die Schulleiterin oder der Schulleiter zusätzlich die durch sie oder ihn festgesetzte Note. Abschnitt IV Präsentationsprüfung, Projektprüfung