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Zeugnisse werden als Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse, Abgangszeugnisse und Abschlusszeugnisse ausgestellt. Die Zeugnisse werden als Einzelzeugnisse ausgestellt.
Bei einem Schulwechsel erhält die Schülerin oder der Schüler ein Abgangszeugnis, auf dem die erworbenen Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken sind. Wurde ein Abschluss erworben, erhält die Schülerin oder der Schüler ein Abschlusszeugnis. Beim Verlassen der Schule ohne Abschluss erhält die Schülerin oder der Schüler ein Abgangszeugnis.
Die Zeugnisse enthalten die Leistungsbeurteilungen in Form von Noten und Punkten. Für die Eintragung der Noten sind die Wortbezeichnungen zu verwenden.
Die Zeugnisse weisen für die Fächer, die mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet wurden, die Anspruchsebene des jeweils besuchten Unterrichts und die erzielte Note auf dieser Anspruchsebene aus.
Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse und die vor Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht ausgestellten Abgangszeugnisse enthalten außerdem Noten über Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeitsverhalten.
Auf den Zeugnissen wird die von der Klassenkonferenz für das nächste Schuljahr oder Schulhalbjahr beschlossene Einstufung oder Umstufung vermerkt.
Wenn der angestrebte Abschluss in den Klassenstufen 9 und 10 nicht erworben wird, wird ein Jahreszeugnis ausgestellt, sofern die Schülerin oder der Schüler die Schule zur Wiederholung der Klassenstufe weiterhin besucht. Hat eine Schülerin oder ein Schüler einen Abschluss erworben und wiederholt die Klassenstufe und erwirbt bei der Wiederholung eine Übergangsberechtigung, wird ebenfalls ein Jahreszeugnis ausgestellt. Dieses Zeugnis enthält eine Bemerkung, dass der jeweilige Abschluss im Jahr zuvor erworben wurde (Anlage 4.5, 4.6).
Die Zeugnisse werden nach den Mustern der Anlage 4 ausgestellt.