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Das Beamtenverhältnis des Anwärters, der die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden hat, endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Mit Bestehen der Prüfung erwirbt der Prüfungsteilnehmer die Befähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in seiner Fachrichtung.