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Das Beamtenverhältnis der Anwärterin oder des Anwärters, die oder der die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden hat, endet mit Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis bekanntgegeben wird.
Mit Bestehen der Prüfung erwirbt die Anwärterin oder der Anwärter die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.
Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat oder für wen sie als nicht bestanden gilt, erhält hierüber eine schriftliche oder elektronische Begründung mit Rechtsbehelfsbelehrung.