Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Gewahrsam genommene Personen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens stündlich, einer unmittelbaren Sichtkontrolle zu unterziehen. Dabei hat mindestens eine Überprüfung der Atmung zu erfolgen. Die Kontrolle ist mit geringstmöglicher Beeinträchtigung für die in Gewahrsam genommenen Personen vorzunehmen. Sofern bei den in Gewahrsam genommenen Personen zum Beispiel aus dem Gesundheitszustand und dem Verhalten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine stündliche Überprüfung nicht erforderlich ist, kann von den vorgenannten Zeitintervallen abgewichen werden. In diesen Fällen hat die Sichtkontrolle mindestens alle drei Stunden zu erfolgen.
Bei Personen, bei denen ein Hinweis auf Eigengefährdung besteht und der Kontrollmodus nicht fallbezogen durch die Ärztin oder den Arzt präzisiert wurde, gilt Absatz 1. Zusätzlich sind diese Personen von Beginn an unter unmittelbare Dauerbeobachtung zu stellen.
Für Personen, deren Gewahrsamsfähigkeit nach § 6 Absatz 2 festgestellt ist, die aber unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen oder Hinweise auf Kopfverletzungen bieten, oder sonstige hilflose Personen gelten die Absätze 1 und 2. Zusätzlich sind sie mindestens während der ersten zwei Stunden zumindest viertelstündlich einer Bewusstseinskontrolle (unter anderem Erweckbarkeit und Orientierung nach Zeit, Raum und Person) zu unterziehen, soweit nicht anderweitig ärztlich bestimmt.
In Vorführhafträumen kann die Person, auch mittels optisch-elektronischer Einrichtungen, vorübergehend oder dauerhaft überwacht werden, wenn die Gefahr der…
In Gewahrsam genommene Personen sind bei ihrer Einlieferung gemäß § 39 PolG NRW zu durchsuchen. Dies gilt auch bei der Wiedereinlieferung nach vorübergehender…
welche Einzelheiten bei den Kontrollen, Messungen und Untersuchungen nach Absatz 1 gelten und in welchen Bereichen und in welchen Zeitabständen sie…
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine in Gewahrsam genommene Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt, ist grundsätzlich eine…
Einrichtungen nach Absatz 1 sind grundsätzlich regelmäßig und wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anforderungen der Hygiene nicht eingehalten werden,…
Die Zulassung der Personen nach Absatz 1 zum Besuch kann von ihrer Durchsuchung abhängig gemacht werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Gewahrsams…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.