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In Gewahrsam genommene Personen sind bei ihrer Einlieferung gemäß § 39 PolG NRW zu durchsuchen. Dies gilt auch bei der Wiedereinlieferung nach vorübergehender Abwesenheit vom Gewahrsam. Eine mit einer vollständigen Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung ist zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person Gegenstände im Sinne von § 43 PolG NRW verborgen hält oder bei sich trägt und diese Gegenstände ansonsten unentdeckt blieben.
Durchsuchungen sollen in einem geschlossenen Raum durchgeführt werden. Das Schamgefühl ist bei der Durchsuchung zu schonen.
Ist eine Durchsuchung nach § 39 PolG NRW durch eine Person gleichen Geschlechts nicht möglich, ist die Durchsuchung auf Wunsch der betroffenen Person durch eine Person bestimmten anderen Geschlechts übertragen oder eine ärztliche Durchsuchung zu veranlassen.
Im Zuge der Ingewahrsamnahme einer Person sind Sicherstellungen auf der Grundlage des § 43 PolG NRW zu prüfen.
In Gewahrsam genommene Personen, die Piercings oder vergleichbaren Körperschmuck tragen, sind zur Ablegung aufzufordern. Kommen die in Gewahrsam genommenen Personen der Aufforderung nicht nach, so ist dies zu dokumentieren. Die in Gewahrsam genommenen Personen sind unter unmittelbare Dauerbeobachtung zu stellen, es sei denn, dies ist im Einzelfall nicht erforderlich. Die Gründe sind zu dokumentieren.
Bargeld und sonstige Wertsachen sowie abgelegte oder entfernte Piercings oder abgelegter oder entfernter Körperschmuck sind in amtliche Verwahrung zu nehmen. Abschnitt 3 Unterbringung
Im Gewahrsam einer durchsuchten Person stehende Gegenstände können sichergestellt oder vorläufig beschlagnahmt werden, wenn sie durch eine vorsätzliche Straftat…
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine untergebrachte Person Waffen oder andere unerlaubte oder gefährliche Gegenstände oder Stoffe nach Absatz 2 Satz 1 oder…
Die Leitung der Einrichtung kann allgemein anordnen, dass bei der Aufnahme, vor und nach Kontakten mit Besucherinnen und Besuchern sowie vor und nach jeder…
in Gewahrsam genommen werden darf,
Die Anstaltsleitung kann allgemein anordnen, dass bei der Aufnahme, vor und nach Kontakten mit Besucherinnen oder Besuchern sowie vor und nach jeder Abwesenheit…
Untergebrachte, ihre Sachen und ihre Zimmer können zur Wahrung der Sicherheit der in einer Einrichtung tätigen Bediensteten und der dort untergebrachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.