§ 10 ITQualV SLVerordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Dienst in der Datenverarbeitung sowie für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, Fachgebiet Informatiker (Qualifizierungsverordnung Informationstechnologie) Vom 25. Juli 2024*Qualifizierungsmaßnahmen nach § 33 der Saarländischen Laufbahnverordnung (Direkteinstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, Fachgebiet Informatiker)Zitatstelle…Modul1) Fach Inhalt Stunden2) Leistungskontrollen Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beendigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht…Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Dienst in der Datenverarbeitung sowie für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, Fachgebiet Informatiker (Qualifizierungsverordnung Informationstechnologie) Vom 25. Juli 2024*
§ 12 TechVerwQualV SLVerordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Arbeitsschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft (QualifizierungsVO Technischer Verwaltungsdienst) Vom 4. Januar 2021ÜbergangsvorschriftZitatstelle…Finanzierung öffentlicher Aufgaben 20 Stunden Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beendigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht…Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Arbeitsschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft (QualifizierungsVO Technischer Verwaltungsdienst) Vom 4. Januar 2021
§ 14 AVwQualV SL 2024Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst) Vom 25. Juli 2024*)AußerkrafttretenZitatstelle…Modul 6 Rechnungswesen-Klausur Übung 10 Stunden Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beendigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht…Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst) Vom 25. Juli 2024*)
§ 37 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-WestfalenBerufung von Hochschullehrerinnen und HochschullehrernZitatstelle…Satzes 1 vorliegen, berücksichtigt werden, es sei denn, das Gebot der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebietet die Berufung des Mitglieds der Hochschule.Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 4 VAP2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Bachelor) des Landes Nordrhein-WestfalenAuswahlZitatstelle…Praxis sich fortentwickelnden Erkenntnisse über Personalausleseverfahren im Einklang mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Auswahlmethode muss für Bewerbend desselben Zulassungstermins gleich bleiben. Beim Auswahlverfahren…Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Bachelor) des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 43 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*BerufungsverfahrenZitatstelle…wissenschaftlich tätig waren, berücksichtigt werden, es sei denn, das Gebot der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gebietet eindeutig ihre Berufung. 2Ein kooperatives Promotionsverfahren an einer promotionsberechtigten…Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
§ 5 VAP 2.1 UK NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-WestfalenAuswahlZitatstelleDie Auswahlmethode bestimmt die Einstellungsbehörde unter Berücksichtigung des Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes und der in Wissenschaft und Praxis sich fortentwickelnden Erkenntnisse über Personalausleseverfahren.…Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
§ 9 GehBauDQualV SL 2024Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Fachgebiete Hochbau, Bauingenieurwesen (Städtebau und Bauordnungswesen) sowie für vergleichbare Fachgebiete (Qualifizierungsverordnung gehobener Baudienst) Vom 25. Juli 2024*)AußerkrafttretenZitatstelle…Geschäftsfähigkeit, Schuldverhältnisse 10 Stunden Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beendigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht…Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Fachgebiete Hochbau, Bauingenieurwesen (Städtebau und Bauordnungswesen) sowie für vergleichbare Fachgebiete (Qualifizierungsverordnung gehobener Baudienst) Vom 25. Juli 2024*)
Anlage 2 EinbTestVVerordnung zu Einbürgerungstest und EinbürgerungskursRahmencurriculum für den EinbürgerungskursZitatstelleStaatsbürgerliche Rechte und Pflichten, Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 GG)Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs
Anlage 2 EinbTestVVerordnung zu Einbürgerungstest und EinbürgerungskursRahmencurriculum für den EinbürgerungskursZitatstelleGleiche Rechte und Pflichten als Staatsangehöriger (Art. 33 Abs. 1 GG)Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs
Art 20 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit DeutschlandsRechtsverhältnisse im öffentlichen DienstZitatstelleDie Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben (hoheitsrechtliche Befugnisse im Sinne von Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes) ist sobald wie möglich Beamten zu übertragen. Das Beamtenrecht wird nach Maßgabe der in Anlage…Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands