§ 14 AVwQualV SL 2024
Die Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst vom 14. Januar 2015 (Amtsbl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778), tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Anlage Konzept zur Umsetzung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des Allgemeinen Verwaltungsdienstes nach der Saarländischen Laufbahnverordnung (SLVO) - Qualifizierungskonzept Vorbemerkung: Die Saarländische Laufbahnverordnung (SLVO) vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778), macht horizontale und vertikale Laufbahnwechsel von berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen abhängig, in denen die für die (neue) Laufbahn notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt werden. Das Gleiche gilt auch für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst im Falle einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, wenn sie keinen Vorbereitungsdienst abgeschlossen und keine Laufbahnprüfung abgelegt haben. Für die Laufbahn des Allgemeinen Verwaltungsdienstes werden die Qualifizierungsmaßnahmen von folgenden Trägern angeboten: Umsetzungskonzepte nach den Trägern der Qualifizierungsmaßnahmen: Um Synergieeffekte zu erzielen und um einen vertretbaren Kostenrahmen für die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen zu wahren, wird größtenteils auf bereits bestehende Lehrangebote der Träger der Qualifizierungsmaßnahmen zurückgegriffen. Die nachfolgende Übersicht orientiert sich an den Zielgruppen, die für einen Laufbahnwechsel in Betracht kommen bzw. für den in Betracht kommenden Befähigungserwerb. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen dienstlichen Verwendung haben die obersten Dienstbehörden bzw. die personalentsendenden Stellen für die Bewerberinnen und Bewerber auf Basis des für die Personalmaßnahme vorgesehenen Qualifizierungskonzeptes einen individuellen Qualifizierungsplan zu erstellen. Dieser ist mit dem jeweiligen Träger der Qualifizierungsmaßnahmen abzustimmen, wobei die gegebenenfalls anfallenden Studien- oder Teilnahmekosten in die Planungen mit einzubeziehen sind. Im Rahmen der vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen werden folgende Module von der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes angeboten: Gesamtübersicht Module der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes Modul Fach Inhalt Ansatz in Stunden1) Modul 1 Grundbegriffe StGB und BGB Deliktstypen, Aufbau, Rechtfertigungsgründe, Schuld, Rechtssubjekte, Geschäftsfähigkeit, Schuldverhältnisse 10 Stunden Modul 2 Grundzüge VWL und FiWi Wirtschaftssystem, Finanzverfassung, Finanzierung öffentlicher Aufgaben 20 Stunden Modul 3 Grundlagen BWL Betriebsführung, Buchführung, Bilanzierung 20 Stunden Modul 4 BWL-Klausur Übung 10 Stunden Modul 5 Grundlagen Rechnungswesen Buchung, Gewinn und Verlust, Kontenführung 20 Stunden Modul 6 Rechnungswesen-Klausur Übung 10 Stunden Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beenfdigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht Behörden, Organisation, Verfahren, Handlungsformen, Ermessen, Rechtsschutz 50 Stunden Modul 9 AVR-Klausur Übung 20 Stunden Modul 10 Staats-, Verfassungs- und Europarecht Staatsorganisation, Grundrechte, Organe und Recht der EU 30 Stunden Modul 11 Grundzüge Polizeirecht Gefahrenbegriffe, Polizeibehörden, Störer, Vollzug 20 Stunden Modul 12 Personalführung Führungsformen, Kommunikation, Motivation Stunden2) Modul 13 Verwaltungsprozessrecht Vorläufiger Rechtsschutz, außergerichtliche Streitbeilegung, Kostenverteilung, Rechtsmittel, gerichtliches Verfahren, besondere Rechtsschutzkonstellationen 40 Stunden Modul 14 Spezielles Öffentliches Dienstrecht Beurteilungswesen, Konkurrentenklage, Disziplinarrecht, Dienstpostenbewertung, Auswahlverfahren, besondere Arbeitszeitkonstellationen 40 Stunden Modul 15 Spezielles Europarecht Anwendung EU-Recht, insb. Vergabe und Subventionen, Rechtsschutzverfahren 30 Stunden Modul 16 Digitalisierung Elektronische Kommunikation, Organisation, künstliche Intelligenz 20 Stunden Modul 17 Kommunalrecht Kommunalverfassung, Organe, Verfahren 30 Stunden Modul 18 Haushaltsrecht Kameralistik, kommunales Rechnungswesen, Abgaben 20 Stunden
Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes
Saarländische Verwaltungsschule.
Qualifizierungsmaßnahmen an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV)
Direkteinstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes gemäß § 25 Nummer 2 SLVO (Übernahme von Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes mit einem Bachelorabschluss oder einer vergleichbaren abgeschlossenen Prüfung)a) Studieninhalte und StudienplanDie modularen Qualifizierungsmaßnahmen finden grundsätzlich in Präsenz an der FHSV statt und werden in den dortigen Studienplan integriert. Für einzelne oder für Teile von Lehrveranstaltungen (Module) kann nach Festlegung der FHSV die Nutzung digitaler Lernformate vorgegeben werden; dies gilt auch für ein Unterrichtsformat in hybrider Form.Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen insgesamt 230 Stunden und finden in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr statt. Sie werden in der Regel jährlich angeboten. In Abhängigkeit von der Anzahl der jahresbezogenen Anmeldungen kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein Jahreskurs entfallen. Die Anmeldungen sind für die nächsten stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen erneut vorzunehmen. Studieninhalte und Leistungsnachweise der Qualifizierungsmaßnahmen Modul Fach Inhalt Stunden1) Leistungskontrollen Modul 1 Grundbegriffe StGB und BGB Deliktstypen, Aufbau, Rechtfertigungsgründe, Schuld, Rechtssubjekte, Geschäftsfähigkeit, Schuldverhältnisse 10 Stunden Modul 2 Grundzüge VWL und FiWi Wirtschaftssystem, Finanzverfassung, Finanzierung öffentlicher Aufgaben 20 Stunden 1 Klausur 120 Minuten Modul 3 Grundlagen BWL Betriebsführung, Buchführung, Bilanzierung 20 Stunden Modul 4 BWL-Klausur Übung 10 Stunden Modul 5 Grundlagen Rechnungswesen Buchung, Gewinn und Verlust, Kontenführung 20 Stunden Modul 6 Rechnungswesen-Klausur Übung 10 Stunden Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beendigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht Behörden, Organisation, Verfahren, Handlungsformen, Ermessen, Rechtsschutz 50 Stunden 1 Klausur 120 Minuten Modul 9 AVR-Klausur Übung 20 Stunden Modul 10 Staats-, Verfassungs- und Europarecht Staatsorganisation, Grundrechte, Organe und Recht der EU 30 Stunden Modul 11 Grundzüge Polizeirecht Gefahrenbegriffe, Polizeibehörden, Störer, Vollzug 20 Stunden Stunden insgesamt: 230 Stunden b) Zeitrahmen Zeitplan In der Regel jährlich beginnend Anfang Januar bis Ende Dezember; eine Aufteilung in einzelne Phasen erfolgt nicht.
Horizontaler Laufbahnwechsel gemäß § 8 Absatz 4 SLVO i. V. m. § 17 Absatz 4 SBG - Laufbahngruppe des gehobenen Dienstesa) Studieninhalte und StudienplanDie modularen Qualifizierungsmaßnahmen finden grundsätzlich in Präsenz an der FHSV statt und werden in den dortigen Studienplan integriert. Für einzelne oder für Teile von Lehrveranstaltungen (Module) kann nach Festlegung der FHSV die Nutzung digitaler Lernformate vorgegeben werden; dies gilt auch für ein Unterrichtsformat in hybrider Form.Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen insgesamt 180 Stunden und finden in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr statt. Sie werden in der Regel jährlich angeboten. In Abhängigkeit von der Anzahl der jahresbezogenen Anmeldungen kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein Jahreskurs entfallen. Die Anmeldungen sind für die nächsten stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen erneut vorzunehmen. Studieninhalte und Leistungsnachweise der Qualifizierungsmaßnahmen Modul Fach Inhalt Stunden1) Leistungskontrollen Modul 2 Grundzüge VWL und FiWi Wirtschaftssystem, Finanzverfassung, Finanzierung öffentlicher Aufgaben 20 Stunden 1 Klausur 120 Minuten Modul 3 Grundlagen BWL Betriebsführung, Buchführung, Bilanzierung 20 Stunden Modul 4 BWL-Klausur Übung 10 Stunden Modul 5 Grundlagen Rechnungswesen Buchung, Gewinn und Verlust, Kontenführung 20 Stunden Modul 6 Rechnungswesen-Klausur Übung 10 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht Behörden, Organisation, Verfahren, Handlungsformen, Ermessen, Rechtsschutz 50 Stunden 1 Klausur 120 Minuten Modul 9 AVR-Klausur Übung 20 Stunden Modul 10 Staats-, Verfassungs- und Europarecht Staatsorganisation, Grundrechte, Organe und Recht der EU 30 Stunden Stunden insgesamt: 180 Stunden b) Zeitrahmen Zeitplan In der Regel jährlich beginnend Anfang Januar bis Ende Dezember; eine Aufteilung in einzelne Phasen erfolgt nicht.
Direkteinstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes gemäß § 33 Nummer 2 SLVO (Übernahme von Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes mit einem Masterabschluss oder einer vergleichbaren abgeschlossenen Prüfung)a) Studieninhalte und StudienplanDie modularen Qualifizierungsmaßnahmen finden grundsätzlich in Präsenz an der FHSV statt und werden in den dortigen Studienplan integriert. Für einzelne oder für Teile von Lehrveranstaltungen (Module) kann nach Festlegung der FHSV die Nutzung digitaler Lernformate vorgegeben werden; dies gilt auch für ein Unterrichtsformat in hybrider Form.Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen insgesamt 230 Stunden, zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem Umfang von mindestens sechs Stunden. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem eigenständigen Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Die Module werden in einem Kompaktkurs von sechs Monaten angeboten. In Abhängigkeit von der Anzahl der jahresbezogenen Anmeldungen kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein Jahreskurs entfallen. Die Anmeldungen sind für die nächsten stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen erneut vorzunehmen.Als Leistungsnachweise sind insgesamt drei Klausuren jeweils im Januar des Folgejahres zu fertigen. Jeweils eine Klausur wird das Stoffgebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des speziellen Öffentlichen Dienstrechts umfassen. Das Fach der dritten Klausur wird von der FHSV aus einem der übrigen Stoffgebiete bestimmt und frühestens acht Wochen und spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin bekanntgegeben. Studieninhalte und Leistungsnachweise der Qualifizierungsmaßnahmen Modul Fach Inhalt Stunden1) Leistungskontrollen Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht Behörden, Organisation, Verfahren, Handlungsformen, Ermessen, Rechtsschutz 50 Stunden 1 Klausur zu 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 9 AVR-Klausur Übung 20 Stunden Modul 10 Staats-, Verfassungs- und Europarecht Staatsorganisation, Grundrechte, Organe und Recht der EU 30 Stunden wahlweise 1 Klausur 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 11 Grundzüge Polizeirecht Gefahrenbegriffe, Polizeibehörden, Störer, Vollzug 20 Stunden Modul 12 Personalführung Führungsformen, Kommunikation, Motivation Stunden2) Modul 14 Spezielles Öffentliches Dienstrecht Beurteilungswesen, Konkurrentenklage, Disziplinarrecht, Dienstpostenbewertung, Auswahlverfahren, besondere Arbeitszeitkonstellationen 40 Stunden 1 Klausur zu 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 16 Digitalisierung elektronische Kommunikation, Organisation, künstliche Intelligenz 20 Stunden wahlweise 1 Klausur 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 17 Kommunalrecht Kommunalverfassung, Organe, Verfahren 30 Stunden Modul 18 Haushaltsrecht Kameralistik, kommunales Rechnungswesen, Abgaben 20 Stunden Stunden insgesamt: 230 Stunden + Stunden2) Fortbildung Personalführung b) Zeitrahmen Zeitplan In der Regel jährlich ab Anfang Juni bis Ende Dezember; eine Aufteilung in einzelne Phasen erfolgt nicht. Klausurtermine jeweils im Januar des Folgejahres.
Aufstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes gemäß § 35 SLVOa) Studieninhalte und StudienplanDie modularen Qualifizierungsmaßnahmen finden grundsätzlich in Präsenz an der FHSV statt und werden in den dortigen Studienplan integriert. Für einzelne oder für Teile von Lehrveranstaltungen (Module) kann nach Festlegung der FHSV die Nutzung digitaler Lernformate vorgegeben werden; dies gilt auch für ein Unterrichtsformat in hybrider Form.Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen insgesamt 130 Stunden, zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem Umfang von mindestens sechs Stunden und werden jährlich in einem Kompaktkurs von sechs Monaten angeboten. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem eigenständigen Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. In Abhängigkeit von der Anzahl der jahresbezogenen Anmeldungen kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein Jahreskurs entfallen. Die Anmeldungen sind für die nächsten stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen erneut vorzunehmen.Als Leistungsnachweise sind insgesamt zwei Klausuren jeweils im Januar des Folgejahres zu fertigen. Die beiden Klausuren werden schwerpunktmäßig die Stoffgebiete des Verwaltungsprozessrechts und des speziellen Öffentlichen Dienstrechts umfassen. Studieninhalte und Leistungsnachweise der Qualifizierungsmaßnahmen Modul Fach Inhalt Stunden1) Leistungskontrollen Modul 12 Personalführung Führungsformen, Kommunikation, Motivation Stunden2) Modul 13 Verwaltungsprozessrecht Vorläufiger Rechtsschutz, außergerichtliche Streitbeilegung, Kostenverteilung, Rechtsmittel, gerichtliches Verfahren, besondere Rechtsschutzkonstellationen 40 Stunden 1 Klausur 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 14 Spezielles öffentliches Dienstrecht Beurteilungswesen, Konkurrentenklage, Disziplinarrecht, Dienstpostenbewertung, Auswahlverfahren, besondere Arbeitszeitkonstellationen 40 Stunden 1 Klausur 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 15 Spezielles Europarecht Anwendung EU-Recht, insb. Vergabe und Subventionen, Rechtsschutzverfahren 30 Stunden Modul 16 Digitalisierung Elektronische Kommunikation, Organisation, künstliche Intelligenz 20 Stunden Stunden insgesamt: 130 Stunden + Stunden2) Fortbildung Personalführung b) Zeitrahmen Zeitplan In der Regel jährlich ab Anfang Juni bis Ende Dezember; eine Aufteilung in einzelne Phasen erfolgt nicht. Klausurtermine jeweils im Januar des Folgejahres.
Horizontaler Laufbahnwechsel gemäß § 8 Absatz 4 SLVO i. V. m. § 17 Absatz 4 SBG - Laufbahngruppe des höheren Dienstesa) Studieninhalte und StudienplanDie modularen Qualifizierungsmaßnahmen finden grundsätzlich in Präsenz an der FHSV statt und werden in den dortigen Studienplan integriert. Für einzelne oder für Teile von Lehrveranstaltungen (Module) kann nach Festlegung der FHSV die Nutzung digitaler Lernformate vorgegeben werden; dies gilt auch für ein Unterrichtsformat in hybrider Form.Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen insgesamt 130 Stunden, zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem Umfang von mindestens sechs Stunden und werden jährlich in einem Kompaktkurs von sechs Monaten angeboten. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem eigenständigen Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. In Abhängigkeit von der Anzahl der jahresbezogenen Anmeldungen kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein Jahreskurs entfallen. Die Anmeldungen sind für die nächsten stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen erneut vorzunehmen.Als Leistungsnachweise sind insgesamt zwei Klausuren jeweils im Januar des Folgejahres zu fertigen. Die beiden Klausuren werden die Stoffgebiete des Verwaltungsprozessrechts und des speziellen Öffentlichen Dienstrechts umfassen. Studieninhalte und Leistungsnachweise der Qualifizierungsmaßnahmen Modul Fach Inhalt Stunden1) Leistungskontrollen Modul 12 Personalführung Führungsformen, Kommunikation, Motivation Stunden2) Modul 13 Verwaltungsprozessrecht vorläufiger Rechtsschutz, außergerichtliche Streitbeilegung, Kostenverteilung, Rechtsmittel, gerichtliches Verfahren, besondere Rechtsschutzkonstellationen 40 Stunden 1 Klausur 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 14 Spezielles Öffentliches Dienstrecht Beurteilungswesen, Konkurrentenklage, Disziplinarrecht, Dienstpostenbewertung, Auswahlverfahren, besondere Arbeitszeitkonstellationen 40 Stunden 1 Klausur 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 15 Spezielles Europarecht Anwendung EU-Recht, insb. Vergabe und Subventionen, Rechtsschutzverfahren 30 Stunden Modul 16 Digitalisierung elektronische Kommunikation, Organisation, künstliche Intelligenz 20 Stunden Stunden insgesamt: 130 Stunden + Stunden2) Fortbildung Personalführung b) Zeitrahmen Zeitplan In der Regel jährlich ab Anfang Juni bis Ende Dezember; eine Aufteilung in einzelne Phasen erfolgt nicht. Klausurtermine jeweils im Januar des Folgejahres.
Qualifizierungsmaßnahmen an der Saarländischen Verwaltungsschule (SVS) - Horizontaler Laufbahnwechsel gemäß § 8 Absatz 4 SLVO i. V. m. § 17 Absatz 4 SBG - Laufbahngruppe des mittleren Dienstes1. Studieninhalte und StudienplanDie Qualifizierungsmaßnahmen für den horizontalen Laufbahnwechsel innerhalb der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes orientieren sich an den Lerninhalten des Angestelltenlehrganges „A I“.Die Pflichtfächer umfassen insgesamt 340 Stunden, weitere 140 Stunden sind durch verschiedene Wahlfächer zu belegen. Insgesamt soll sich der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen auf ein Jahr (40 Unterrichtswochen) erstrecken. Der zeitliche Gesamtumfang der Qualifizierungsmaßnahmen beträgt 480 Stunden.In Fächern, in denen zwei Leistungskontrollen nachzuweisen sind, liegt ein ausreichendes Ergebnis vor, wenn die Leistungen im Durchschnitt mit der Note „ausreichend“ bewertet sind. Pflichtfächer Lehrfach Stunden1) Klassenarbeiten I. Recht 1. Staats- und Verfassungsrecht 40 2 2. Kommunalrecht 50 2 3. Allgemeines Verwaltungsrecht 50 2 4. Polizei- und Ordnungsrecht 30 1 5. Recht des Öffentlichen Dienstes 10 - 30 1 6. Privatrecht 50 2 II. Wirtschafts- und Finanzlehre 7. Öffentliche Finanzwirtschaft und Rechnungswesen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Kommunalverwaltung 40 2 III. Verwaltungslehre 8. Verwaltungsorganisationslehre 40 1 Summe: 340 13 Wahlfächer Lehrfach Stunden1) Klassenarbeiten Recht Recht der sozialen Sicherung Sozialleistungsrecht 40 1 Sozialversicherungsrecht 20 1 Wirtschafts- und Finanzlehre Betriebswirtschaftslehre 30 1 Öffentliche Finanzwirtschaft und Rechnungswesen Kommunales Abgabenrecht 20 1 Kaufmännische Buchführung und Kostenrechnung 60 2 Verwaltungslehre EDV und Datenschutz 20 1 Summe: 190 (fakultativ) 7 2. Zeitrahmen Zeitplan Der Kurs wird einmal jährlich im Herbst angeboten. Da sich der Angestelltenlehrgang „A I“ auf 18 Monate mit 590 Stunden erstreckt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahmen diesen nicht vollständig absolvieren müssen, wird in den ersten zwölf Monaten konzentriert der für den horizontalen Laufbahnwechsel benötigte Unterrichtsstoff in einem Kompaktkurs vermittelt.
Arbeits- und Tarifrecht
Beamtenrecht