§ 10 ITQualV SL
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 33 der Saarländischen Laufbahnverordnung werden nach dem Qualifizierungskonzept (Anlage II) durchgeführt und richten sich nach den von der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes angebotenen Modulen. Sie umfassen 150 Stunden zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem zeitlichen Umfang von mindestens sechs Stunden. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind in einem Kompaktkurs von sechs Monaten abzuleisten. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Sie wird halbjährlich angeboten und kann auch vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses abgeleistet werden. Dabei darf ein Zeitraum von sechs Monaten vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses nicht überschritten werden. Der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes ist von dem für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referat des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ein Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme vorzulegen. Nach Abschluss des sechsmonatigen Kompaktkurses ist nach den Vorgaben des Qualifizierungskonzeptes eine Klausur zu 180 Minuten zu fertigen. Anlage I Konzept zur Umsetzung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Dienst in der Datenverarbeitung nach der Saarländischen Laufbahnverordnung (SLVO) - Qualifizierungskonzept g. D. Datenverarbeitung Anlage II Konzept zur Umsetzung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, Fachgebiet Informatiker nach der Saarländischen Laufbahnverordnung (SLVO) - Qualifizierungskonzept h. D. Informatiker
Studieninhalte und StudienplanDie modularen Qualifizierungsmaßnahmen finden grundsätzlich in Präsenz an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV) statt und werden in den dortigen Studienplan integriert. Für einzelne oder für Teile von Lehrveranstaltungen (Module) kann nach Festlegung der FHSV die Nutzung digitaler Lernformate vorgegeben werden; dies gilt auch für ein Unterrichtsformat in hybrider Form.Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen insgesamt 130 Stunden und finden in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr statt. Sie werden in der Regel jährlich angeboten. Abhängig von der Anzahl der jahresbezogenen Anmeldungen kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein Jahreskurs entfallen. Die Anmeldungen sind für die nächsten stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen erneut vorzunehmen. Als Leistungsnachweis ist eine Klausur im Allgemeinen Verwaltungsrecht zu fertigen. Studieninhalte und Leistungsnachweise der Qualifizierungsmaßnahmen Modul1) Fach Inhalt Stunden2) Leistungskontrollen Modul 1 Grundbegriffe StGB und BGB Deliktstypen, Aufbau, Rechtfertigungsgründe, Schuld, Rechtssubjekte, Geschäftsfähigkeit, Schuldverhältnisse 10 Stunden Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beendigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht Behörden, Organisation, Verfahren, Handlungsformen, Ermessen, Rechtsschutz 50 Stunden 1 Klausur 120 Minuten Modul 9 AVR-Klausur Übung 20 Stunden Modul 10 Staats-, Verfassungs- und Europarecht Staatsorganisation, Grundrechte, Organe und Recht der EU 30 Stunden Stunden insgesamt: 130 Stunden
Zeitrahmen Zeitplan In der Regel jährlich beginnend Anfang Januar bis Ende Dezember; eine Aufteilung in einzelne Phasen erfolgt nicht.
Studieninhalte und StudienplanDie modularen Qualifizierungsmaßnahmen finden grundsätzlich in Präsenz an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV) statt und werden in den dortigen Studienplan integriert. Für einzelne oder für Teile von Lehrveranstaltungen (Module) kann nach Festlegung der FHSV die Nutzung digitaler Lernformate vorgegeben werden; dies gilt auch für ein Unterrichtsformat in hybrider Form.Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen insgesamt 150 Stunden, zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem Umfang von mindestens sechs Stunden. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem eigenständigen Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Die Module werden in einem Kompaktkurs von sechs Monaten angeboten. In Abhängigkeit von der Anzahl der jahresbezogenen Anmeldungen kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein Jahreskurs entfallen. Die Anmeldungen sind für die nächsten stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen erneut vorzunehmen. Als Leistungsnachweis ist eine Klausur im Allgemeinen Verwaltungsrecht im Januar des Folgejahres zu fertigen. Studieninhalte und Leistungsnachweise der Qualifizierungsmaßnahmen Modul1) Fach Inhalt Stunden2) Leistungskontrollen Modul 7 Grundzüge Öffentliches Dienstrecht Artikel 33 Absatz 5 GG, Ernennung, Beendigung, Rechte und Pflichten 20 Stunden Modul 8 Allgemeines Verwaltungsrecht Behörden, Organisation, Verfahren, Handlungsformen, Ermessen, Rechtsschutz 50 Stunden 1 Klausur 180 Minuten im Januar des Folgejahres Modul 9 AVR-Klausur Übung 20 Stunden Modul 10 Staats-, Verfassungs- und Europarecht Staatsorganisation, Grundrechte, Organe und Recht der EU 30 Stunden Modul 12 Personalführung Führungsformen, Kommunikation, Motivation Stunden3) Modul 15 Spezielles Europarecht Anwendung EU-Recht, insb. Vergabe und Subventionen, Rechtsschutzverfahren 30 Stunden Stunden insgesamt: 150 Stunden + Stunden3) Fortbildung Personalführung
Zeitrahmen Zeitplan In der Regel jährlich beginnend Anfang Januar bis Ende Dezember; eine Aufteilung in einzelne Phasen erfolgt nicht. Klausurtermine jeweils im Januar des Folgejahres.