BVerfG, 2 BvL 4/10Urteil v. 2012-02-14 · Art 5 Abs 3 S 1 GG
Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen - Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) - partielle Unvereinbarkeit mit Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation (Art 33 Abs 5 GG) - Frist zur Neuregelung bis spätestens 01.01.2013 - allgemeine rückwirkende Neuregelung jedoch nicht geboten - abweichende Meinung: Unzureichende Berücksichtigung der tradierten Besonderheiten der Hochschullehrerbesoldung
BVerfG, 1 BvR 699/06Urteil v. 2011-02-22 · Art 5 Abs 1 GG
Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs - hier: Versammlungs- und Meinungskundgabeverbot auf Flughafengelände verletzt Versammlungs- und Meinungsfreiheit - abweichende Meinung: nicht hinreichend tragfähige Begründung der unmittelbaren Grundrechtsbindung; extensive Ausdehnung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit; unzureichende Gewichtung der Spezifika eines Großflughafens für die Veranstaltung von Versammlungen
BVerfG, 1 BvF 2/05Urteil v. 2010-11-24 · Art 5 Abs 3 S 1 GG
Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG) mit dem GG vereinbar - umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik aus Art 74 Abs 1 Nr 26 Alt 2 GG – Auftrag zum Schutz der natürliche Lebensgrundlagen – Eignung des Standortregisters, Transparenz herzustellen und die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch unterstützter Produktionsmethoden sowie die gesellschaftliche Befriedung zu fördern – das private Nachbarrrecht ergänzender Ausgleich widerstreitender Interessen in Fällen, in denen durch den Einsatz von Gentechnik Nutzungsbeeinträchtigung entstehen