Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b GG vom 28. November 1975 und den Ausführungsvereinbarungen dazu (Vereinbarung Forschungsförderung) Vom 17./21. Dezember 1990
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft, wenn alle Vertragschließenden sie unterzeichnet haben.
Art. 3 GGArt91bBeitrVbg SL
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