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| Streitwert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | um ... Euro |
|---|---|---|
| 2 000 | 500 | 21,00 |
| 10 000 | 1 000 | 22,50 |
| 25 000 | 3 000 | 30,50 |
| 50 000 | 5 000 | 40,50 |
| 200 000 | 15 000 | 140,00 |
| 500 000 | 30 000 | 210,00 |
| über 500 000 | 50 000 | 210,00 |
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro.
Soweit die Gebühr in Prozent- oder Promillesätzen des Wertes des Gegenstandes zu berechnen ist und der Allgemeine Gebührentarif nichts anderes bestimmt, beträgt…
Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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