§ 112 Abs. 1 GKrimDVDVZeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
Die mündliche Abschlussprüfung wird nach Abschluss des Moduls 9 durchgeführt.
§ 101 Abs. 3 GKrimDVDVPrüfung im Polizeitraining
Die Prüfung muss bis zum Abschluss des Moduls 8 durchgeführt sein.
§ 124 Abs. 2 Nr. 1 GKrimDVDVPrüfungsakten und Einsichtnahme
die Klausuren der Modulprüfungen,
§ 70 Abs. 1 GKrimDVDVZeitpunkt der Modulprüfung
Die Modulprüfung findet am Ende des Moduls statt.
§ 22 Abs. 2 GKrimDVDVModule mit Modulprüfungen
Die Modulprüfungen sollen spätestens eine Woche vor der Verteidigung der Thesis abgeschlossen sein.