§ 112 GKrimDVDV
Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
(1)
Die mündliche Abschlussprüfung wird nach Abschluss des Moduls 9 durchgeführt.
(2)
Den genauen Termin legt das Prüfungsamt fest.
Die mündliche Abschlussprüfung wird nach Abschluss des Moduls 9 durchgeführt.
Den genauen Termin legt das Prüfungsamt fest.