§ 101 GKrimDVDV
Im Polizeitraining ist eine praktische Prüfung abzulegen.
Die Prüfung im Polizeitraining besteht aus zwei Teilen. Zu prüfen ist
im ersten Teil
die Anwendung polizeilicher Handlungsgrundlagen, Techniken und Taktiken und
die Sicherheit in der Handhabung von Führungs- und Einsatzmitteln und
im zweiten Teil
die Sicherheit im Umgang mit der Dienstwaffe und
die Treffsicherheit mit der Dienstwaffe.
Die Prüfung muss bis zum Abschluss des Moduls 8 durchgeführt sein.
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Das Nähere regelt das Modulhandbuch „Ausbildungsverkürzung im Bundeskriminalamt“, welches bei Beginn der Qualifizierungsmaßnahme gilt.
Für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer, die oder der die Prüfung bestanden hat, erstellt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt einen qualifizierten Teilnahmenachweis. Mit ihm wird die regelmäßige Teilnahme am Polizeitraining und das Bestehen der Prüfung bescheinigt.