§ 64 GKrimDVDV
Durchführungsort
(1)
Die Module 1 bis 3 und 5 bis 8 werden an der Hochschule am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.
(2)
Das Modul 4 wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.
Die Module 1 bis 3 und 5 bis 8 werden an der Hochschule am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.
Das Modul 4 wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.