§ 65 GKrimDVDV
Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
(1)
Das Modul 4 wird in mehreren Phasen durchgeführt.
(2)
Für jede Phase erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
Das Modul 4 wird in mehreren Phasen durchgeführt.
Für jede Phase erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.