Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – · Abschnitt 2
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 13 GntVDDVCSVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen