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Der/Die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission bildet für die Durchführung der mündlichen Prüfung in den einzelnen Fächern jeweils einen Prüfungsfachausschuss.
Einem Prüfungsfachausschuss gehören als Mitglieder an: Die Mitglieder des Prüfungsfachausschusses gemäß Nummer 1 und Nummer 3 müssen in dem jeweiligen Fach über die Lehrbefähigung für die gymnasiale Oberstufe verfügen. Über Ausnahmen entscheidet der/die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission.
ein von der Schulaufsichtsbehörde berufener Fachlehrer/eine von der Schulaufsichtsbehörde berufene Fachlehrerin eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule oder der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen eines Berufsbildungszentrums als Fremdprüfer/Fremdprüferin (Zweitprüfer/Zweitprüferin) und Vorsitzender/Vorsitzende,
der jeweilige Fachlehrer/die jeweilige Fachlehrerin, der/die den Schüler/die Schülerin in der abschließenden Jahrgangsstufe unterrichtet hat, als Fachprüfer/ Fachprüferin (Erstprüfer/Erstprüferin), im Verhinderungsfalle ein anderer Fachlehrer/eine andere Fachlehrerin grundsätzlich der betreffenden Schule,
ein Schriftführer/eine Schriftführerin.
Die Schriftführer/Schriftführerinnen werden vom Schulleiter/von der Schulleiterin vorgeschlagen. Sie haben nur beratende Stimme.