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Bei der Bildung der Endnote werden die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung gleich bewertet. Die Dezimalstelle 5 wird aufgerundet.
Die Prüfung ist bestanden und das Latinum beziehungsweise Graecum wird zuerkannt, wenn die Endnote mindestens „ausreichend“ (5 Punkte) lautet.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Schüler/der Schülerin am Tag der Sitzung der Prüfungskommission von deren Vorsitzendem/Vorsitzenden bekanntgegeben. Über die Sitzung der Prüfungskommission ist eine Niederschrift anzufertigen.