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Das Wasserentnahmeentgelt bemisst sich nach der vom Entgeltpflichtigen entnommenen Wassermenge.
Maßgeblich für die Höhe des Entgelts ist das anliegende Verzeichnis (Verzeichnis über das Entgelt für Wasserentnahmen).
Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung wird eine Erstattung von 0,013 Euro pro Kubikmeter für die an EMAS-zertifizierte Betriebe durch die öffentliche Wasserversorgung gelieferte Wassermenge gewährt. Dieselbe Ermäßigung wird für ISO 14001-zertifizierte Betriebe gewährt, wenn diese die in der Anlage zu § 2 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft zum Ausbau des partnerschaftlichen Dialogs im Umweltschutz teilnehmen. Sofern die Wasserversorgungsunternehmen selbst über eine EMAS- bzw. ISO 14001-Zertifizierung verfügen oder am Umweltpakt Saar teilnehmen, wird auch ihnen für die zur Eigenversorgung bezogene Wassermenge sowie für Verluste diese Erstattung bis zu maximal 12 % der abgegebenen Wassermenge gewährt.
Die Erstattung des Wasserentnahmeentgelts nach Absatz 3 muss in voller Höhe den zertifizierten bzw. am Umweltpakt Saar teilnehmenden Betrieben zugutekommen.