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Für die Ausübung des Fischfangs vom Nachen aus gilt, dass
der Nachen während des Fischfangs im Fluss verankert oder am Ufer befestigt sein muss; während des Fahrens oder Treibens ist der Fischfang verboten,
alle zum Befestigen oder Verankern des Nachens dienenden Gegenstände nach beendigter Fischerei weggeräumt werden müssen,
der Nachenfischer in der Mosel bei der Flussabwärtsfahrt und bei der Flussaufwärtsfahrt einen Mindestabstand von 10 m vom Ufer einhält; auf der Sauer soll er die Flussmitte benutzen,
die Nachenfischerei im Bereich der Moselstaustufe Palzem/Stadtbredimus von Strom-km 230,400 bis 229,500 sowie im Bereich der Moselstaustufe Grevenmacher/Wellen von Strom-km 213,300 bis 212,300 untersagt ist.