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Die Kosten des Oberen Gutachterausschusses inklusive seiner Geschäftsstelle trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Für die Leistungen des Oberen Gutachterausschusses werden Gebühren und Auslagen nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung erhoben.
Die Einnahmen aus Gebühren und Auslagen nach Absatz 2 stehen der entsprechenden Gebietskörperschaft beziehungsweise den entsprechenden Gebietskörperschaften zu,…
Im Übrigen findet das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) Anwendung.
Die Kosten bestehen aus den Gebühren und den Auslagen.
die Festsetzung und Erhebung der Gebühren und Auslagen für die Leistungserbringung des Gutachterausschusses und
Für die Verwaltungstätigkeit der Zentralstelle sind Gebühren zu entrichten und Auslagen zu erstatten nach Maßgabe des Gebührengesetzes für das Land…
Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen erhebt für die von ihm erbrachten Leistungen sowie für die Nutzung seiner Einrichtungen Verwaltungs- und Nutzungsgebühren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.