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Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss stimmen sich untereinander regelmäßig über die Durchführung ihrer Aufgaben ab und erarbeiten und pflegen hierfür gemeinschaftlich Modell-, Leistungs- und Verfahrensstandards, um eine einheitliche, vollständige und aktuelle Leistungserbringung sowie ein einheitliches Erscheinungsbild unter Beachtung und im Sinne der Grundsätze nach § 3 und des Leistungsrahmens nach § 29 zu erreichen und zu erhalten.
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss tauschen ihre Daten für Auswertungen über die Absätze 1 und 2 hinaus untereinander aus, soweit es zur…
Der Obere Gutachterausschuss unterstützt die Gutachterausschüsse gemäß dieser Verordnung in fachlichen und technischen Angelegenheiten der amtlichen…
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte nehmen die Aufgaben der amtlichen Grundstückswertermittlung wahr. Sie bedienen…
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss fördern gemeinsam die Aus- und Fortbildung in der amtlichen Grundstückswertermittlung.
Der Obere Gutachterausschuss ist zuständig für den Leistungsbestandteil der Bewertungen nach Teil 3 Abschnitt 4 mit Ausnahme der Gutachten und der sonstigen…
Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Aufgabenwahrnehmung der Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.