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Der länderübergreifende Grundstücksmarktbericht wird aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern gefertigt, geführt, bekanntgemacht, vorgehalten und bereitgestellt.
Der Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen wird jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, in Anlehnung an Anlage 7 gefertigt und bis zum…
Der Obere Gutachterausschuss ist zuständig für den Leistungsbestandteil des landesweiten Grundstücksmarktberichtes und seiner sonstigen Produkte nach Teil 3…
Die örtlichen Grundstücksmarktberichte werden jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, nach Anlage 7 gefertigt, bis zum 31. März zur Übernahme…
Der Gutachterausschuss ist zuständig für den Leistungsbestandteil der Produkte nach Teil 3 Abschnitt 3 mit Ausnahme des landesweiten Grundstücksmarktberichtes,…
Werden Geobasisdaten und Dokumente und Daten der amtlichen Grundstückswertermittlung länderübergreifend bereitgestellt, können hierbei abweichende…
Beschluss und Verfügbarkeit der Bodenrichtwerte werden öffentlich bekannt gemacht. Die Bodenrichtwerte werden lokal und webbasiert über das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.