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Für Freizeitangebote, Arbeitsgemeinschaften oder Lernzeiten werden in den Klassenstufen 1 und 2 jeweils zehn Lehrerwochenstunden pro Klasse zur Verfügung gestellt, in den Klassenstufen 3 und 4 wegen der um eine Stunde höheren Stundentafel jeweils neun Lehrerwochenstunden pro Klasse.
Der Schulträger gewährleistet den Einsatz von pädagogischen Fachkräften, die Angebote in der gebundenen und ungebundenen Freizeit vorhalten sowie Aufsichten, besonders in der Mittagspause, übernehmen. Darüber hinaus ist durch den Schulträger eine sozialpädagogische Leitung bereitzustellen, die gemeinsam mit der Schulleitung das Angebot konzipiert und organisiert sowie bei der Durchführung der außerunterrichtlichen pädagogischen Angebote mitwirkt. Die Hälfte der Personalkosten für die pädagogischen Fachkräfte und die sozialpädagogische Leitung wird über die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der üblichen Grundsätze refinanziert.
Über die Personalisierung der Stundentafel hinaus ergibt sich für eine zweizügige, als Gebundene Ganztagsschule aufwachsende Grundschule folgende Personalisierung: Klassenstufen 1 1-2 1-3 1-4 (Endausbau) Lehrerwochenstunden 20 20+20 20+20+18 20+20+18+18 = 40 = 58 = 76 päd. Fachkräfte (Stellenanteile) ½ 1 ½ 2 ½ 4 volle bzw. 8 halbe Stellen Sozialpäd. Leitung (Stellenanteile) 1 1 1 1
In der Lernzeit sowie der gebundenen und ungebundenen Freizeit können die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte durch ergänzende Angebote, bei denen sonstiges Personal zum Einsatz kommt, unterstützt werden. Hierfür sowie für die Durchführung von Projekten mit außerschulischen Partnern werden auf Antrag schuljahresbezogen pro am Standort vorhandener Klasse Zuwendungen des Landes zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Zuwendung sowie das Bewilligungsverfahren werden in einer Richtlinie geregelt. Die dadurch möglichen Angebote müssen nicht auf die Schülerinnen und Schüler einer Klasse beschränkt sein.