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Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.
Sind bei einer Behörde mehrere Vollziehungsbeamtinnen oder Vollziehungsbeamte der Justiz tätig, verteilt die Leiterin oder der Leiter der Beschäftigungsbehörde…
Das für die Justiz zuständige Ministerium wird ermächtigt, Näheres im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständige Ministerium unter Beachtung der Grundsätze…
Die Präsidenten der Gerichte, die Aufsicht führenden Richter, die Leiter der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsanstalten erledigen nach näherer…
dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für Versorgungsberechtigte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des…
§ 155 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt auch in den dort nicht aufgeführten Angelegenheiten entsprechend. Fünfter Abschnitt Dienstaufsicht,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.