Erwägungsgrund 189 32013R1308
Die Kommission sollte ermächtigt werden, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um in Notfällen spezifische Probleme lösen zu können.
Die Kommission sollte ermächtigt werden, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um in Notfällen spezifische Probleme lösen zu können.