Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Abstimmung über die Aufnahme in die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung
Ein neuer Chat, das ganze HAV bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.