HAV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 HAVInkrafttretenVerordnung zur Abstimmung über die Aufnahme in die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung § 13Schlußformel (1)Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.(2) § 13Schlußformel