HBauStatG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel HBauStatGGesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes§ 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:§ 1