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Die Bezeichnungen nach § 33 bestimmen die Kammern für ihre Kammerangehörigen, wenn dies im Hinblick auf die wissenschaftliche Entwicklung und eine angemessene Versorgung der Bevölkerung oder des Tierbestandes durch Angehörige der betreffenden Heilberufe erforderlich ist. Dabei ist das Recht der Europäischen Union zu beachten.
Die Kammern bestimmen die Bezeichnungen für ihre Mitglieder, wenn dies für die wissenschaftliche Entwicklung oder eine angemessene Versorgung der Bevölkerung…
Eine Bezeichnung nach § 33 darf führen, wer eine Anerkennung erhalten hat. Die Anerkennung erhalten Kammerangehörige, die die vorgeschriebene Weiterbildung…
Gebietsbezeichnungen bestimmen die Zahnärztekammern in den Fachrichtungen
Eine im übrigen Geltungsbereich der Bundes-Apothekerordnung erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Tiere in so ausreichender Zahl und Art behandelt werden, dass für die Weiterzubildenden die Möglichkeit besteht, sich mit den typischen Krankheiten des Gebiets…
Eine im übrigen Geltungsbereich des Psychotherapeutengesetzes erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.