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Die Kammern errichten nach Bedarf Bezirksstellen und Kreisstellen als ihre Untergliederungen.
Die Untergliederung der Landwirtschaftskammer ist die Kreisstelle.
Die Kreisstellen unterhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den Gemeinden Ortsstellen.
Gebiets- und Teilgebietsbezeichnungen bestimmen nach § 34 die Ärztekammern in den Fachrichtungen:
Ausschussmitglieder sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden durch die Kammerversammlung gewählt; soweit Fraktionen gebildet sind, sind sie nach…
Für jeden Stadtbezirk ist eine Bezirksverwaltungsstelle einzurichten. Die Hauptsatzung kann bestimmen, daß eine Bezirksverwaltungsstelle für mehrere…
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen innerhalb des Bezirks der Kammer getrennt nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.