HeilBGlWÜGDV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 HeilBGlWÜGDV SLInkrafttretenVerordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Überprüfung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes in den akademischen Heilberufen Vom 9. Mai 2005 § 7Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 7