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Der Prüfungsausschuss setzt die Endnote für die erste Teilprüfung fest. Die Endnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsnoten für die beiden Klausurarbeiten und der Prüfungsnote für die mündliche Prüfung. Ergeben sich Bruchteile von Noten, so ist die erste Stelle nach dem Komma bis 4 nach unten, ab 5 nach oben auf volle Noten zu runden.
Die erste Teilprüfung ist bestanden bei mindestens ausreichenden Noten in den Klausurarbeiten sowie in der mündlichenPrüfung.
Das Ergebnis der Prüfung wird den Prüflingen unmittelbar nach Abschluss der mündlichen Prüfung von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mitgeteilt.