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Eine bestandene erste Teilprüfung kann nicht wiederholt werden.
Wer die erste Teilprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung als nicht bestanden gilt, kann diese in der Regel einmal, frühestens nach einem halben Jahr, wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist nur mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur möglich.